AGB von HELIKUM SECURITY
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen
HELIKUM-SECURITY GmbH
Geschäftsführer: Benjamin Helikum – Schönfließer Str. 13 16548 Glienicke / Nordbahn
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
Die Firma HELIKUM-SECURITY GmbH mit dem Geschäftsführer Benjamin Helikum (im Folgenden „Auftragnehmer“), erbringt alle Dienstleistungen, z.B. Bewachungen nach §34a GewO, Servicetätigkeiten, Beratung und Installation von Sicherheitstechnik, ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Auftraggeber werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch den Auftragnehmer schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Auftrages (Auftragsbestätigung) durch den Auftragnehmer, fernmündlich, mündlich, schriftlich, per Email sowie sms, oder mit erster Erfüllungshandlung zustande und bindet die Parteien, sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger.
Offensichtlich gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßende Aufträge werden nicht bearbeitet.
§3 Vertragsdauer und Vergütung
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt und beinhaltet einen vereinbarten Stundensatz oder einen Pauschalen Festpreis. Die erbrachte Leistung wird vom Auftragnehmer zum Vertragsende dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, und ist zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei längerer Vertragsdauer erfolgt die Rechnungsstellung immer zum Monatsende. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.
Der Vertrag beinhaltet eine Arbeitszeitmindestpauschale von 5 Stunden, diese werden auch in Rechnung gestellt, wenn der Auftraggeber die Arbeit, aus technischen, bzw. wirtschaftlichen Gründen, die möglicherweise nicht im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, vor Ablauf dieser 5 Stunden beenden lässt. Bei Pauschalen wird diese auch bei verkürzter Einsatzdauer, welche durch den Auftraggeber verantwortet wird, voll abgerechnet.
Der Vertrag kann ordentlich storniert werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 120 Stunden zum Vertragsbeginn vereinbart.
Bei einer Stornierung vor Beginn des Vertrages unter Verletzung der genannten Frist ist der Auftragnehmer für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal 120-72 Stunden vor Vertragsbeginn 50% ,72-48 Stunden vor Vertragsbeginn 70%, 48-24 Stunden vor Vertragsbeginn 90% und unter 24h 100% des Nettoauftragswertes Zzgl. 19% USt. vereinbart.
Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrages §§611 ff. BGB.
§4 Referenzen und Kundenlisten
Der Auftragnehmer kann die durchgeführte Leistung in seine Referenzen zeitlich auch befristet aufnehmen. Verschiedene Angaben wie Firmenname, Kontaktdaten, Logos, Beschreibung können angegeben werden. Ein Recht zur Aufnahme in die Referenzen seitens des Auftraggebers gibt es nicht.
Sollte nichts anderes schriftlich vereinbart sein, kann der Auftraggeber jederzeit schriftlich den Eintrag in angemessener Ankündigungsfrist löschen lassen.
§5 Verschwiegenheitspflicht
Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich beide, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.
§6 Gerichtsstand, Geltendes Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Berlin. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§7 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
§8 Sonstige Bestimmungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.