Hundeführer
Gezielter Einsatz von Hunden im Security-Bereich hat sich bewährt
Unsere erstklassig für den Sicherheitsdienst ausgebildeten Hundeführer kommen im Objektschutz und auf Großveranstaltungen zum Einsatz.
Hunde und Hundeführer werden sorgfältig für den jeweiligen Einsatz ausgewählt. Im Sicherheitsdienst ist der Hund u.a. „Hilfsmittel zur Selbstverteidigung“ und wird notfalls zum Schutz des Hundeführers eingesetzt.
Immer öfter werden im Sicherheitsdienst auch technische Hilfsmittel verwendet. Es gibt jedoch kein Gerät, welches auch nur ansatzweise die vielfältigen Instrumente des „Biosensors Hund“ aufweist.
Hunde im Sicherheitsdienst sind weniger störanfällig als jede Technik, überall sofort einsetzbar, verhältnismäßig „wartungsarm“ und – auch für den Sicherheitsdienst – preiswerter.
Einsatzmöglichkeit eines Hundes in der Security
Die Einsatzmöglichkeiten eines Hundes zur Bewachung Ihres Eigentums, Ihres Unternehmens oder Ihrer Veranstaltung sind vielfältig.
Gründe dafür sind:
- Gewaltbereitschaft der Eindringlinge sinkt, d.h. Hund wirkt abschreckend
- Hunde spüren versteckte Personen auf und verfolgen bzw. stellen Täter wesentlich schneller als Menschen
- Ein einziger Hund setzt selbst mehrere Täter auch über längere Zeit fest
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch genauer zu den Einsatzmöglichkeiten.
Im Sicherheitsdienst sind Hunde wertvolle Mitarbeiter. Durch ihre guten Geruchs- und Hörfähigkeiten können sie potenzielle Bedrohungen schnell aufspüren und uns darüber informieren. Auch wenn es einmal zu einem Angriff kommt, sind Hunde in der Lage, den Täter abzuwehren und die Situation zu entschärfen.
Diensthunde bei Polizei und Sicherheitsdiensten
Erstmals in Deutschland eingesetzt wurden Diensthunde Anfang des 20. Jahrhunderts. Im Laufe der Jahre wurde das Spektrum der Einsatzgebiete für Diensthunde immer größer und so sind sie heutzutage bei Polizei, Zoll, Militär und auch im Sicherheitsdienst nicht mehr wegzudenken.
Im Sicherheitsdienst dient der Diensthund in erster Linie der Abschreckung von „Tätern“ jeglicher Art und dem Schutz des Hundeführers. Aus diesem Grund, sollten Hund und Hundeführer ein Team bilden. Dieses setzt wiederum voraus, dass beide vor Dienstantritt eine gemeinsame Ausbildung durchlaufen.
Im Sicherheitsdienst dürfen im Gegensatz zu behördlichen Dienstunden, die eine spezielle Diensthundprüfung ablegen müssen, auch Hunde mit Begleithundprüfung als Diensthund geführt werden insoweit der Hundeführer einen Befähigungsnachweis nach § 34a hat.
Wahl und Umgang mit dem Diensthund
Hunde mit entsprechender Vorbildung können bei vielen Händlern erworben werden. Allerdings sollte sich jeder angehende Hundeführer mit dem Gedanken befassen sich seinen eigenen „Partner“ auszusuchen, auszubilden und zu führen, denn ein Diensthund ist keine Waffe, die man nach Dienstende in den Schrank schließt, er ist auch eine Art „Familienmitglied“, das Pflege, Aufmerksamkeit und vor allem Weiterbildung und Bestätigung braucht! Des Weiteren liegt die so genannte Prägephase bei Hunden zwischen der 8. und 14. Lebenswoche. In dieser Zeit entscheidet der Hund für sich:
- Wer füttert mich?
- Wer streichelt mich?
- Wer geht mit mir durch „dick und dünn“?
- Wem vertraue ich ausnahmslos?
Es bedarf keiner schweren Arbeit, dass hinter all diesen Fragen die Antwort: mein Hundeführer steht.
Lediglich etwas Einfühlungsvermögen, Verständnis für Verhaltensweisen und Spaß an der Arbeit mit dem Hund schaffen die Grundlagen für einen vortrefflichen Diensthund, der seinem Hundeführer in Gefahrensituationen stets zur Seite steht und sogar sein Leben für ihn riskiert.
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