Kurz gesagt
Bevor Sie einen Sicherheitsdienst beauftragen, sollten Sie sich die Erlaubnis nach § 34a GewO, eine aktuelle Versicherungsbestätigung und die Qualifikation der eingesetzten Wachpersonen zeigen lassen. Für bestimmte Einsätze – etwa Streifen in öffentlich zugänglichen Bereichen, Schutz vor Ladendieben oder Einlass in Diskotheken – reicht die 40-stündige Unterrichtung nicht, dann ist die Sachkundeprüfung Pflicht. Subunternehmer, Dienstanweisung und Leistungsumfang regeln Sie am besten schriftlich im Vertrag.
Warum lohnt sich eine Prüfung vor dem Auftrag?
Ein Sicherheitsdienst bekommt Schlüssel, Zugangscodes und Einblick in Abläufe, die sonst niemand von außen sieht. Gleichzeitig steht er mit seinem Auftreten für Ihr Haus: am Eingang einer Veranstaltung, im Foyer eines Bürogebäudes oder nachts auf dem Firmengelände. Wer allein nach dem günstigsten Angebot entscheidet, ohne die Grundlagen zu prüfen, riskiert mehr als schlechten Service.
Das Bewachungsgewerbe ist in Deutschland streng reguliert. Die Gewerbeordnung (GewO) und die Bewachungsverordnung (BewachV) legen fest, wer bewachen darf, welche Qualifikation Wachpersonen brauchen und welche Versicherung ein Unternehmen nachweisen muss. Viele dieser Punkte können Sie als Auftraggeber mit wenigen Fragen und Unterlagen selbst prüfen. Die Tabelle am Ende fasst alles zum Abhaken zusammen. Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.
Hat das Unternehmen eine Erlaubnis nach § 34a GewO?
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht nach § 34a Abs. 1 GewO eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Behörde versagt sie unter anderem, wenn Tatsachen gegen die Zuverlässigkeit sprechen, der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt, keine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen ist oder keine Haftpflichtversicherung besteht. Zur Prüfung der Zuverlässigkeit holt die Behörde auch eine Stellungnahme des Verfassungsschutzes ein.
Fragen Sie deshalb nach dem Erlaubnisbescheid und nach der Behörde, die ihn ausgestellt hat. Seriöse Anbieter nennen beides ohne Zögern. Helikum Security etwa arbeitet mit einer Erlaubnis nach § 34a GewO, erteilt durch das Gewerbeamt Reinickendorf. Achten Sie auch darauf, dass die Firma im Angebot mit vollständigem Namen, Rechtsform und Anschrift auftritt – bei einer GmbH zusätzlich mit Handelsregisternummer.
Unterrichtung oder Sachkundeprüfung: Was brauchen die Wachpersonen?
Für die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es zwei Qualifikationsstufen. Die Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO umfasst laut § 6 BewachV mindestens 40 Unterrichtsstunden bei der IHK. Eine formale Prüfung gibt es dabei nicht: Die IHK überzeugt sich im Unterricht durch Verständnisfragen vom Lernerfolg und stellt anschließend eine Bescheinigung aus.
Die Sachkundeprüfung ist anspruchsvoller. Sie besteht nach § 11 BewachV aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil vor einem Prüfungsausschuss der IHK. Für folgende Tätigkeiten verlangt § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO zusätzlich zur Zuverlässigkeit eine bestandene Sachkundeprüfung:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, zum Beispiel Streifen in Einkaufspassagen
- Schutz vor Ladendieben, also der Einsatz als Laden- oder Kaufhausdetektiv
- Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken
- Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete in leitender Funktion
- Bewachungen zugangsgeschützter Großveranstaltungen in leitender Funktion
Wie prüfen Sie Bewacherregister, Dienstausweis und Kennzeichnung?
Seit dem 1. Juni 2019 gibt es ein bundesweites Bewacherregister. Es wurde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgebaut und wird seit dem 10. Oktober 2022 vom Statistischen Bundesamt geführt. Nach § 16 BewachV muss ein Bewachungsunternehmen jede Wachperson vor dem Einsatz über das Register anmelden. Erst wenn die Behörde Zuverlässigkeit und Qualifikation geprüft und das Ergebnis mitgeteilt hat, darf die Person eingesetzt werden.
Das Register unterstützt laut § 11b GewO die Behörden, die das Bewachungsrecht vollziehen, etwa Gewerbe- und Ordnungsämter. Als Auftraggeber prüfen Sie den Eintrag deshalb am einfachsten über den Dienstausweis. Nach § 18 BewachV erhält jede Wachperson vor dem ersten Einsatz einen Ausweis mit ihrem Namen, Namen und Anschrift des Unternehmens sowie den Bewacherregister-Identifikationsnummern der Wachperson und des Unternehmens. Im Dienst muss sie ihn zusammen mit ihrem Ausweisdokument mitführen.
Bei Tätigkeiten nach § 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 3 bis 5 GewO – etwa Streifen in öffentlich zugänglichen Bereichen oder Einlass in Diskotheken – ist zusätzlich ein sichtbares Schild mit Namen oder Kennnummer und der Bezeichnung des Unternehmens Pflicht. Ladendetektive nimmt die Vorschrift aus, was für verdeckte Einsätze sinnvoll ist. Schreibt das Unternehmen Dienstkleidung vor, muss sie sich nach § 19 BewachV deutlich von Uniformen der Bundeswehr und behördlicher Vollzugsorgane wie der Polizei unterscheiden. Soll eine Wachperson im Dienst befriedetes Besitztum betreten, ist Dienstkleidung vorgeschrieben.
Welche Haftpflichtversicherung schreibt die Bewachungsverordnung vor?
Ohne Haftpflichtversicherung gibt es keine Erlaubnis. § 14 BewachV legt die Mindestversicherungssummen je Schadensereignis fest: 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Die Leistung für alle Schäden eines Versicherungsjahres darf auf das Doppelte der Mindestsumme begrenzt werden.
Wichtig für Sie als Auftraggeber: Für das Abhandenkommen bewachter Sachen und für reine Vermögensschäden entfällt die Versicherungspflicht, wenn das Unternehmen nur für Auftraggeber tätig ist, die dieser Einschränkung nachweislich zugestimmt haben. Lesen Sie Vertragsklauseln dazu genau. Sind im Objekt hohe Werte untergebracht – Maschinen, Warenlager, Technik –, kann es sinnvoll sein, nach höheren Deckungssummen zu fragen. Lassen Sie sich in jedem Fall eine aktuelle Versicherungsbestätigung geben. Helikum Security ist bei der AXA Versicherung AG betriebshaftpflichtversichert.
Wer arbeitet tatsächlich vor Ort? Subunternehmer offenlegen
In der Branche kommt es vor, dass ein Anbieter Teile eines Auftrags an andere Bewachungsunternehmen weitergibt, etwa bei Großveranstaltungen mit kurzfristig hohem Personalbedarf. Das ist nicht verboten. Jedes Unternehmen in dieser Kette braucht aber selbst eine Erlaubnis nach § 34a GewO, und jede eingesetzte Wachperson muss im Bewacherregister angemeldet sein. Auch wer Wachpersonal über Arbeitnehmerüberlassung entleiht, muss das Anmeldeverfahren einhalten (§ 16 Abs. 5 BewachV).
Problematisch werden lange, intransparente Ketten: Dann ist oft unklar, wer für Qualifikation, Einweisung und Haftung zuständig ist und wer Ihnen gegenüber Weisungen umsetzt. Regeln Sie im Vertrag, ob Subunternehmer zulässig sind, dass sie vorab mit Namen benannt werden und dass ein Einsatz Ihre Zustimmung braucht. Fragen Sie außerdem, wie viele der eingesetzten Kräfte fest beim Anbieter beschäftigt sind und wer vor Ort die Einsatzleitung hat.
Wie vergleichen Sie Angebote fair?
Ein Stundensatz allein sagt wenig. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn sie dieselbe Leistung beschreiben. Fragen Sie bei auffällig günstigen Angeboten nach, wie Löhne, Zuschläge, Einarbeitung und Versicherung kalkuliert sind. Welche Faktoren den Preis eines Sicherheitsdienstes bestimmen, erklärt unser Ratgeber Was kostet ein Sicherheitsdienst?. Achten Sie beim Vergleich auf diese Punkte:
- Leistungsbeschreibung: Objekt, Einsatzzeiten, Zahl der Kräfte und Aufgaben wie Empfang, Streife, Einlass oder Schließdienst
- Qualifikation je Position: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung, Zusatzqualifikationen wie Ersthelfer oder Hundeführer
- Einweisung ins Objekt und Vertretungsregelung bei Krankheit oder Urlaub
- Erreichbarkeit der Einsatzleitung und Ablauf bei Vorfällen
- Dokumentation: Wachbuch, Nachweise über Kontrollgänge, Berichte an den Auftraggeber
- Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertage klar ausgewiesen
Was gehört in Vertrag und Dienstanweisung?
Die Bewachungsverordnung verpflichtet das Unternehmen, den Wachdienst durch eine Dienstanweisung zu regeln (§ 17 BewachV). Sie muss unter anderem festhalten, dass Wachpersonen nicht die Befugnisse von Polizeibeamten haben und bestimmte Waffen oder Abwehrsprays nur mit Zustimmung des Unternehmens führen dürfen. Jede Wachperson erhält vor Beginn eine Kopie gegen Empfangsbestätigung und verpflichtet sich schriftlich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter nicht weiterzugeben.
Für Ihr Objekt sollte es zusätzlich eine objektbezogene Anweisung geben, die Sie gemeinsam mit dem Dienstleister abstimmen: Zutrittsregeln, Kontrollpunkte, Schlüsselverwaltung, Alarmwege, Ansprechpartner und Verhalten im Notfall. Im Vertrag selbst gehören Leistungsumfang, Laufzeit und Kündigung, Haftung und Versicherung, die Regel zu Subunternehmern, der Datenschutz (etwa bei Besucherlisten oder Videoaufnahmen) und die Form der Berichte geregelt. Legen Sie außerdem fest, wer auf Ihrer Seite Weisungen geben darf.
Helikum Security ist seit 2009 als Sicherheitsdienst tätig, heute mit Einsätzen in Berlin, Brandenburg und Leipzig, und seit 2017 Mitglied im Bundesverband mittelständischer Sicherheitsunternehmen (BVMS). Wenn Sie eine Anfrage vorbereiten, gehen wir die Punkte dieser Checkliste gern mit Ihnen durch – telefonisch unter 033056 416144 oder über die Kontaktseite. Mehr zu unseren Leistungen finden Sie unter Objektschutz und Wachschutz und Veranstaltungsschutz.
Checkliste: Sicherheitsdienst beauftragen auf einen Blick
Die Tabelle fasst die wichtigsten Prüfpunkte zusammen. Sie können sie ausdrucken und im Erstgespräch Punkt für Punkt abhaken.
| Prüfpunkt | Was Sie sich zeigen lassen | Grundlage |
|---|---|---|
| Erlaubnis des Unternehmens | Erlaubnisbescheid und ausstellende Behörde | § 34a Abs. 1 GewO |
| Sachkunde der Geschäftsleitung | IHK-Bescheinigung über die bestandene Sachkundeprüfung | § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO |
| Qualifikation der Wachpersonen | Unterrichtung (mind. 40 Stunden) oder Sachkundeprüfung, je nach Tätigkeit | § 34a Abs. 1a GewO, §§ 6 und 11 BewachV |
| Anmeldung im Bewacherregister | Bewacherregister-Identifikationsnummern auf dem Dienstausweis | §§ 16 und 18 BewachV |
| Haftpflichtversicherung | Aktuelle Versicherungsbestätigung mit Deckungssummen mindestens nach § 14 BewachV | § 14 BewachV |
| Kennzeichnung | Schild mit Namen oder Kennnummer bei Tätigkeiten mit Sachkundepflicht (außer Ladendetektiv) | § 18 Abs. 3 BewachV |
| Dienstkleidung | Deutlich unterscheidbar von Uniformen der Polizei und der Bundeswehr | § 19 BewachV |
| Subunternehmer | Namen, eigene Erlaubnis, Zustimmungsvorbehalt im Vertrag | § 34a GewO, § 16 BewachV |
| Dienstanweisung | Allgemeine und objektbezogene Anweisung, Empfangsbestätigungen | § 17 BewachV |
| Angebot und Vertrag | Leistungsbeschreibung, Einsatzzeiten, Zuschläge, Berichte, Kündigung | Vertragsgestaltung |
Häufige Fragen
Darf jeder Sicherheitsdienst Ladendetektive oder Türsteher stellen?
Nein. Für den Schutz vor Ladendieben und für Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken verlangt § 34a Abs. 1a GewO von den eingesetzten Wachpersonen eine bestandene Sachkundeprüfung bei der IHK. Die 40-stündige Unterrichtung reicht dafür nicht. Gleiches gilt für Kontrollgänge in Bereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr sowie für leitende Funktionen bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen und in Unterkünften für Geflüchtete. Fragen Sie im Angebot gezielt nach dem Nachweis je Position.
Kann ich im Bewacherregister selbst nachsehen, ob ein Unternehmen eingetragen ist?
Das Bewacherregister ist kein öffentliches Branchenverzeichnis, sondern unterstützt laut § 11b GewO die Behörden beim Vollzug des Bewachungsrechts. Als Auftraggeber prüfen Sie den Eintrag am einfachsten über den Dienstausweis: Er muss nach § 18 BewachV die Bewacherregister-Identifikationsnummern der Wachperson und des Unternehmens enthalten. Zusätzlich können Sie sich den Erlaubnisbescheid zeigen lassen und bei Zweifeln die ausstellende Behörde ansprechen.
Welche Versicherungssummen muss ein Sicherheitsdienst mindestens haben?
§ 14 BewachV schreibt je Schadensereignis mindestens 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden vor. Für die beiden letzten Posten kann die Pflicht entfallen, wenn der Auftraggeber dieser Einschränkung nachweislich zugestimmt hat. Lassen Sie sich eine aktuelle Versicherungsbestätigung geben und prüfen Sie, ob die Summen zu den Werten in Ihrem Objekt passen.
Sind Subunternehmer bei Sicherheitsdiensten erlaubt?
Ja, grundsätzlich schon. Jedes beteiligte Unternehmen braucht aber eine eigene Erlaubnis nach § 34a GewO, und jede Wachperson muss vor dem Einsatz im Bewacherregister angemeldet und geprüft sein. Damit Verantwortung und Haftung klar bleiben, sollten Sie im Vertrag festlegen, ob Subunternehmer zulässig sind, dass sie vorher benannt werden und dass ihr Einsatz Ihre Zustimmung braucht. Fragen Sie auch, wer vor Ort die Einsatzleitung übernimmt.
Brauche ich als Auftraggeber eine eigene Dienstanweisung?
Die allgemeine Dienstanweisung erstellt das Bewachungsunternehmen, sie ist nach § 17 BewachV Pflicht. Für Ihr Objekt empfiehlt sich zusätzlich eine objektbezogene Anweisung, die Sie gemeinsam mit dem Dienstleister abstimmen. Darin stehen Zutrittsregeln, Kontrollpunkte, Schlüsselverwaltung, Alarmwege, Ansprechpartner und das Verhalten im Notfall. So wissen alle Einsatzkräfte, auch Vertretungen, was in Ihrem Objekt gilt und wen sie informieren müssen.
Quellen und Stand (11)
- § 34a Gewerbeordnung (GewO) – Bewachungsgewerbe · Stand Oktober 2026
- § 11b Gewerbeordnung (GewO) – Bewacherregister · Stand Oktober 2026
- Bewachungsverordnung (BewachV) – Inhaltsübersicht und Anlagen · Stand Oktober 2026
- § 6 BewachV – Verfahren der Unterrichtung · Stand Oktober 2026
- § 11 BewachV – Sachkundeprüfung, Verfahren · Stand Oktober 2026
- § 14 BewachV – Umfang der Haftpflichtversicherung · Stand Oktober 2026
- § 16 BewachV – An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal · Stand Oktober 2026
- § 17 BewachV – Dienstanweisung · Stand Oktober 2026
- § 18 BewachV – Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson · Stand Oktober 2026
- § 19 BewachV – Dienstkleidung · Stand Oktober 2026
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 430 vom 10. Oktober 2022 – Übernahme des Bewacherregisters vom BAFA · Stand Oktober 2026
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand der Angaben: 19. Oktober 2026.




